Home Allgemeine Geschäfts-und Service Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND SERVICE BEDINGUNGEN A.C.N.

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1 Begriffsbestimmungen

1.1  „A.C.N.“: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „A.C.N.“, UST-ID BE 0829.935.166, mit Sitz in Lodewijk de Raetlaan 20, 8870 Izegem, RPR Gent, Abteilung Kortrijk.

1.2 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen.

1.3 „Angebot“ ist das erste Angebot und der indikative Preisvorschlag, der von A.C.N. ausgeht und an den potenziellen Kunden gerichtet ist.

1.4 „Arbeitszeiten“: von 8:00 bis 16:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit (UTC+1)) an Werktagen.

1.5 „Auftrag“ bedeutet die unterzeichnete und für den Kunden verbindliche Bestellung des Kunden bei A.C.N., unabhängig davon, ob er ein Angebot von A.C.N. angenommen hat oder nicht.

1.6 „Auftragsbestätigung“ bezeichnet das von A.C.N. erstellte und vom Kunden und A.C.N. zu unterzeichnende Dokument, das die endgültige Bestätigung des Auftrags mit den endgültigen Abmessungen, Spezifikationen und Optionen darstellt.

1.7 „Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, das Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und andere (künftige) belgisches Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vorgenannten Verordnung oder andere Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung.

1.8 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Beratung, Installation, vorbeugende Wartungsarbeiten, Eingreifen bei Störungen, Reparaturen usw., unabhängig davon, ob dies im Rahmen des Servicevertrags oder der Garantie erbracht wird oder nicht.

1.9 „Garantie“ bezeichnet die kommerzielle Garantie, wie sie in Artikel 22 ff. und im Servicevertrag definiert ist.

1.10 „Kunde“ bezeichnet jeden gewerblichen Kunden, sowie jede Person, die im Namen oder im Auftrag eines gewerblichen Kunden ein Angebot bestätigt /A.C.N. einen Auftrag für Roboter und/oder andere Produkte erteilt oder einen Servicevertrag abschließt.

1.11 „Produkt(e)“ bezeichnet alle von A.C.N. zusätzlich zu den Robotern angebotenen Produkte (wie z.B. Ersatzteile).

1.12 „Roboter“ bezeichnet alle Sortier-, Lager-, Bestandsverwaltungs- und sonstigen Systeme (sowohl Standard- als auch Sonderanfertigungen), die unter anderem für pharmazeutische Zwecke bestimmt sind und die A.C.N. dem Kunden anbietet.

1.13 „Servicevertrag“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und A.C.N. über die Durchführung von Wartungsarbeiten und Eingriffen bei Störungen;

1.14 „Vereinbarung“ bezeichnet die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und A.C.N. und wird in Artikel 2.1 näher definiert.

1.15 „Website“: www.meditech-pharma.com und andere lokale Websites, die A.C.N. nutzen könnte.

1.16 „Werktage“: Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen in Belgien und am Installationsort.

2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen A.C.N. und dem Kunden unterliegen (in hierarchisch absteigender Reihenfolge und soweit zutreffend): (i) der unterzeichneten Vereinbarung, einschließlich des Servicevertrags, (ii) der schriftlichen und/oder elektronischen Auftragsbestätigung von A.C.N., (iii) dem vom Kunden schriftlich und/oder elektronisch angenommenen Angebot von A.C.N., (iv) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (v) den mit den Robotern und/oder Produkten gelieferten Garantiebestimmungen, Benutzerhandbüchern und/oder Installationsanweisungen und (vi) dem belgischen Recht. Diese Dokumente bilden zusammen die Vereinbarung.

2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden immer mitgeschickt und sind auch auf einfache Anfrage erhältlich. Durch die Erteilung eines Auftrags an A.C.N. oder den Abschluss einer Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

2.3 Die (wiederholte) Nichtanwendung eines Rechts durch A.C.N. kann nicht als Verzicht auf das Recht angesehen werden, sondern nur als Duldung einer bestimmten Situation, die A.C.N. nicht das Recht nimmt, sich später darauf zu berufen.

2.4 A.C.N. behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach vorheriger schriftlicher/elektronischer Mitteilung an den Kunden zu ergänzen oder zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Aufträge, Vereinbarungen oder Dienstleistungen, die nach der Umsetzung der Änderungen und deren Mitteilung an den Kunden abgeschlossen werden.

2.5 Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils davon berührt nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln und/oder des Rests der betreffenden Bestimmung. In einem solchen Fall werden sich A.C.N. und der Kunde bemühen, die nichtige Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, kann der zuständige Richter die ungültige Bestimmung auf das (gesetzlich) zulässige Maß herabsetzen.

3 Aktivitäten von A.C.N.

3.1 Die Haupttätigkeit von A.C.N. sind die Herstellung, der Verkauf, die Installation, die Wartung und die Reparatur von Robotern sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, einschließlich:

  • Entwurf, Konstruktion und Studien von Robotern (mit anschließender Produktion von Robotern);
  • Zeichnung von Robotern;
    Herstellung von Robotern (kundenspezifisch);
  • Verkauf von Produkten;
  • Unterstützung bei der Montage, Installation und Inbetriebnahme von Robotern;
  • Wartung und Reparatur von Robotern.

3.2 Eine Vereinbarung mit dem Kunden kann eine oder mehrere dieser Tätigkeiten umfassen.

3.3 A.C.N. übt ihre kommerziellen Aktivitäten in diesem Zusammenhang unter dem Markennamen Meditech aus.

ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG

4 Broschüren und Veröffentlichungen auf der Website

4.1 Kataloge, Broschüren, Newsletter, Hinweise, Prospekte, Werbeankündigungen sowie Einträge auf der Website sind völlig unverbindlich und informativ, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Der angegebene Preis, die Beschreibung, die Eigenschaften, die Farben und/oder die Abbildungen der Roboter und/oder Produkte sind für A.C.N. rein indikativ und unverbindlich.

5 Vorschläge und Angebote

5.1 Alle Vorschläge und Angebote von A.C.N., ob mündlich oder schriftlich, geben nur einen Hinweis auf die Roboter, Produkte, Mengen, Fristen und Preise und müssen noch endgültig bestätigt werden.

5.2 Ein Angebot ist nur für die auf dem Angebot angegebene Dauer gültig. Ist auf dem Angebot keine Laufzeit angegeben, so ist die Gültigkeitsdauer des Angebots auf zwei (2) Monate begrenzt.

6 Zustandekommen der Vereinbarung

6.1 Die Annahme des Angebots durch den Kunden in Bezug auf den Kauf eines oder mehrerer Roboter bedeutet eine Verpflichtung des Kunden, (i) den genannten oder einen ähnlichen Roboter wie im Angebot beschrieben zu kaufen und abzunehmen und (ii) mit A.C.N. weiter zu verhandeln und einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Ein Angebot enthält eine erste Beschreibung des Roboters, den Preis gemäß dieser Beschreibung (der Preis bezieht sich auf konkrete Bauteile, Spezifikationen und Abmessungen) und die voraussichtliche Lieferzeit/den voraussichtlichen Liefertermin.

6.2 Angebote enthalten noch nicht die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien über alle Bedingungen des Kaufs und sind immer Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen A.C.N. und dem Kunden. Während dieser Verhandlungen wird sich der Vorschlag oder das Angebot ständig weiterentwickeln. Jede Änderung eines Vorschlags oder Angebots macht die vorherige Fassung ungültig.

6.3 Ein Servicevertrag kommt durch die Unterzeichnung durch den Kunden und die Wahl der Formel zustande. Wenn es keine Wahlmöglichkeit bei der Formel gibt, wird angenommen, dass „Basic“ gewählt wird.

6.4 Die endgültigen Abmessungen, Spezifikationen, Optionen und Änderungen des Roboters werden erst festgelegt, wenn die Immobilie, in der der Roboter installiert werden soll, fertig oder fast fertiggestellt ist. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Preis entsprechend neu berechnet und in einen endgültigen Auftragsvorschlag genannt, der auch das Lieferdatum bestätigt.

Dieser Auftrag muss innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt und spätestens zwanzig (20) Wochen vor dem geplanten Beginn der Lieferung und Installation des Roboters abgeschlossen und vom Kunden bestätigt sein. Ist die vorgenannte Frist verstrichen, ist die ursprünglich vorgeschlagene Lieferfrist/der ursprünglich vorgeschlagene Termin nicht mehr gültig.

6.5 Die Vereinbarung kommt mit der Unterzeichnung (schriftlich, elektronisch oder digital) des Auftrags durch den Kunden und der schriftlichen, elektronischen oder digitalen Bestätigung des Auftrags durch eine zur Bindung von A.C.N. befugte Person oder mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags durch A.C.N. (je nachdem, was zuerst eintritt) zustande.

6.6 A.C.N. behält sich jederzeit das Recht vor, zusätzliche Informationen über den Kunden, seine Tätigkeiten oder seine Kreditwürdigkeit anzufordern und – in Ermangelung einer solchen Mitteilung – die Ausführung der Vereinbarung zu verweigern, auszusetzen oder die vollständige Zahlung im Voraus zu verlangen, ohne dass A.C.N. dafür eine Entschädigung schuldet.

6.7 Ein Auftrag ist nur für den spezifischen Auftrag/die Bestellung von Robotern und/oder anderen Produkten gültig und gilt daher nicht automatisch für nachfolgende (ähnliche) Aufträge/Bestellungen.

6.8 A.C.N. ist nur dann an die spezifischen Anweisungen des Kunden gebunden, denen die Roboter/Produkte entsprechen müssen, wenn diese spezifischen Anweisungen in dem schriftlichen und/oder elektronischen Angebot, dem Auftrag, der Auftragsbestätigung zwischen A.C.N. und dem Kunden enthalten sind.

7 Änderungen/Ergänzungen der Vereinbarung

7.1 Allgemeine Bestimmungen über Änderungen

7.1.1 Änderungen oder Ergänzungen nach der Auftragsbestätigung sind nur nach schriftlicher und/oder elektronischer Vereinbarung beider Parteien in einer neuen Auftragsbestätigung gültig, u.a. in Bezug auf Preis, Zahlungsbedingungen, Ausführungsfristen, zusätzliche Spezifikationen, gesetzliche oder andere Anforderungen/Bedingungen usw. Die Zustimmung von A.C.N. kann auch implizit in der Umsetzung liegen.

7.1.2 A.C.N. wird sich stets flexibel verhalten und diese Änderungen/Ergänzungen nach Möglichkeit akzeptieren. In Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung über Änderungen oder Ergänzungen wird davon ausgegangen, dass die Änderung/Ergänzung gemäß den (mündlichen) Anweisungen des Kunden durchgeführt wurde, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.

7.1.3 Im Falle einer Änderung der Identität des Kunden, der die Auftragsbestätigung unterschrieben hat (z.B. wenn die Vereinbarung ursprünglich von einer natürlichen Person abgeschlossen wurde, später aber ein Unternehmen gegründet wird, um als Kunde zu gelten), ist A.C.N. berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

7.2 Änderungen Roboter / Produkte

7.2.1 Sollten sich die Spezifikationen oder Abmessungen der Roboter und/oder Produkte nach der Auftragsbestätigung noch ändern, ist A.C.N. berechtigt, alle zusätzlichen Kosten an den Kunden weiterzugeben, einschließlich Materialkosten, Zeichnungsarbeiten, Verwaltungskosten, zusätzliche Arbeiten usw.

7.2.2 Etwaige Preisänderungen infolge von Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren bestimmt, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderungen oder Ergänzungen gelten und von A.C.N. schriftlich mitgeteilt werden.

7.2.3 Ein Änderungs- oder Ergänzungswunsch des Kunden hat in jedem Fall die Einstellung der Produktion eines Roboters (und ggf. von Produkten) und den Ablauf einer vereinbarten Lieferzeit zur Folge. A.C.N. wird dem Kunden eine neue Lieferzeit mitteilen, die sich nach der vereinbarten Änderung oder Ergänzung und nach der Verfügbarkeit von A.C.N. richtet.

7.3 Änderungen Planung Installation

7.3.1 Im Falle (i) einer Änderung des Roboters nach der Auftragsbestätigung, die dazu führt, dass das geplante Liefer- und Ausführungsdatum hinfällig wird, oder (ii) einer Änderung des geplanten Liefer- und Ausführungsdatums aufgrund von Handlungen oder auf Wunsch des Kunden, ist A.C.N. berechtigt, dem Kunden Folgendes in Rechnung zu stellen:

  • mögliche Stornierungskosten von Subunternehmern, Hotels, Anmietung von Autos, Lieferwagen und Lastwagen, Anmietung von Aufzügen usw.;
  • etwaige Kosten für die Lagerung des Roboters zu einem Pauschalbetrag von dreihundertfünfzig Euro (€350,00) pro angefangene Woche, in der der Roboter gelagert werden soll;
  • einen pauschalen Schadensersatz, der vom Zeitpunkt der Änderung des Zeitplans abhängt, wie folgt:
  • Mehr als zwölf (12) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: kein pauschaler Schadenersatz;
  • Zwischen zwölf (12) und sechs (6) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: fünftausend Euro (5.000,00 €);
  • Weniger als sechs (6) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: zehntausend Euro (10.000,00 €).

7.4 Änderung des Servicevertrags

7.4.1 Der Kunde hat das Recht, die gewählte Formel des Servicevertrags jeweils zum Vertragsjahresende zu ändern, wobei nur eine Reduzierung und keine Erweiterung des Servicevertrags möglich ist.

8 Aufschiebende Bedingungen

8.1 Wenn ein Angebot eine oder mehrere aufschiebende Bedingungen zugunsten des Kunden enthält, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass A.C.N. nicht mit der Produktion der bestellten Roboter und Produkte beginnt und diese nicht in ihren Zeitplan aufnimmt, solange die aufschiebende(n) Bedingung(en) nicht erfüllt sind. Eine im Angebot angegebene Lieferfrist beginnt erst nach Bestätigung des Kunden in Zusammenhang mit der Erfüllung der aufschiebenden Bedingung(en) zu laufen. Bis dahin ist das angegebene Lieferdatum nur ein Richtwert.

8.2 Nur wenn der Kunde nachweist, dass die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt werden kann oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt wird, finden die Bestimmungen von Artikel 9.1 keine Anwendung. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Angebot im Sinne von Artikel 9.1 storniert hat. Dies gilt auch, wenn die im Angebot angegebene Frist ohne ausreichenden Nachweis durch den Kunden verstrichen ist.

8.3 Eventuelle aufschiebenden Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor eine Auftrag erteilt oder eine Auftragsbestätigung unterzeichnet werden kann, und zwar unter der Verantwortung des Kunden, der beweisen muss, dass die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind.

Jede aufschiebende Bedingung gilt mit der Erteilung eines Auftrags oder der Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung als erfüllt. Gegebenenfalls kann sich der Kunde nicht mehr auf die Anwendung einer aufschiebenden Bedingung berufen.

8.4 A.C.N. ist berechtigt, vom Kunden die Vorlage eines Nachweises (wie nachstehend definiert) zu verlangen, ohne den davon ausgegangen wird, dass der Kunde das Angebot im Sinne von Artikel 9.1 storniert hat:
– Baugenehmigungen:
Falls der Kunde eine Baugenehmigung einholen muss, wird er A.C.N. vorab darüber informieren, dies als aufschiebende Bedingung aufnehmen und A.C.N. über den Stand des Genehmigungsverfahrens informieren. Um nachzuweisen, dass die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt ist, muss der Kunde nachweisen, dass die betreffende Genehmigung endgültig verweigert wurde.
– Apotheken- oder sonstige Zulassung:
Wenn der Kunde seine Apotheken- oder sonstige Zulassung noch nicht abgeschlossen oder übertragen hat, muss er A.C.N. im Voraus darüber informieren und dies als aufschiebende Bedingung einbeziehen. Um zu beweisen, dass die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt ist, muss der Kunde beweisen, dass die Erteilung, Übertragung oder Abtretung der betreffenden Zulassung endgültig verweigert wurde.
– Finanzierung:
Falls sich die vereinbarte aufschiebende Bedingung auf die Gewährung einer Finanzierung (einschließlich Leasing) bezieht, muss der Kunde nachweisen, dass er alle vernünftigerweise erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Finanzierung zu erhalten, und der Kunde muss Unterlagen vorlegen, die die Ablehnung durch mindestens drei (3) Finanzinstitute belegen.

STORNIERUNG DER VEREINBARUNG

9 Stornierung durch den Kunden

9.1 Im Falle einer Stornierung (i) durch den Kunden ohne Verschulden von A.C.N. oder (ii) durch A.C.N. aufgrund eines Verschuldens des Kunden, behält sich A.C.N. das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung in Rechnung zu stellen, die wie folgt berechnet wird:
(i) Bei Stornierung eines angenommenen Angebots:
Schadensersatz in Höhe von dreißig Prozent (30 %) des Preises der stornierten Ware, mindestens jedoch fünfhundert Euro (500,00 €);
(ii) Bei Stornierung eines angenommenen Auftrags/Auftragsbestätigung:

  •  Mögliche Stornierungskosten von Subunternehmern, Hotels, Anmietung von Autos, Lieferwagen und Lastwagen, Anmietung von Aufzügen usw.;
    Bereits angefallene Kosten für die Produktion des Roboters;
  •  Ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von dreißig Prozent (30 Prozent) des Preises der stornierten Ware, erhöht um folgende Beträge je nach Zeitpunkt der Stornierung:
  • Mehr als zwölf (12) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: keine zusätzliche Erhöhung;
    Zwischen zwölf (12) und sechs (6) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: Erhöhung um fünftausend Euro (5.000,00 €);
  • Weniger als sechs (6) Wochen vor dem geplanten Installationstermin: Erhöhung um zehntausend Euro (10.000,00 €).

9.2 Die oben genannte pauschale Entschädigung gilt immer unbeschadet des Rechts von A.C.N., eine (höhere) Entschädigung auf der Grundlage eines anderen nachgewiesenen Schadens zu fordern, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) bereits entstandene Kosten oder Ausgaben.

10 Stornierung durch A.C.N.
10.1 A.C.N. ist berechtigt – ohne Anspruch auf Entschädigung seitens des Kunden – das Angebot oder die Auftragsbestätigung in den folgenden Fällen zu stornieren:
(i) wenn es/sie auf unrichtigen Angaben des Kunden beruht oder wenn A.C.N. den Verdacht hat, dass sich der Kunde aus Gründen, die objektiv nicht als vernünftig und akzeptabel angesehen werden können, auf A.C.N. beruft, oder (ii) wenn A.C.N. nach Zustandekommen der Vereinbarung aus objektiven Gründen nicht (mehr) in der Lage ist, die Vereinbarung zu erfüllen, unter anderem, aber nicht ausschließlich, aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen oder Materialien, die für die Produktion von Robotern und/oder Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden.

10.2 In diesem Fall wird A.C.N. den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich informieren. Nur wenn keine alternative Lösung verfügbar ist, wird A.C.N. die Vereinbarung kündigen und dem Kunden die bereits gezahlten Beträge innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach der vorgenannten Mitteilung vollständig zurückerstatten.

10.3 Falls A.C.N. das Angebot oder die Auftragsbestätigung storniert, (i) ohne dass die oben genannten Umstände vorlagen, (ii) ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung durch den Kunden beruht, und (iii) ohne Vorliegen höherer Gewalt/Härte, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Vorauszahlung und kann darüber hinaus eine Entschädigung für einen nachgewiesenen, tatsächlich entstandenen Schaden verlangen, und zwar in Höhe von höchstens dreißig Prozent (30 %) des Preises,

ERFÜLLUNG DER VEREINBARUNG

11 Allgemeine Bestimmungen in Zusammenhang mit der Erfüllung

11.1 Die Erfüllung der Vereinbarung durch A.C.N. wird im Allgemeinen als Aufwandsverpflichtung betrachtet. A.C.N. wird stets mit der gebotenen Sorgfalt und nach Treu und Glauben handeln und die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, ohne jedoch ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren. Im außergewöhnlichen Fall, dass A.C.N. sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, handelt es sich um eine Ergebnisverpflichtung von A.C.N., die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich festgehalten wird.

11.2 Leistungsindikatoren wie Kapazität, Geschwindigkeit, Verbrauch usw., die mündlich mitgeteilt oder in den technischen Datenblättern angegeben werden, sind immer Richtwerte. A.C.N. hat diese stets in gutem Glauben auf der Grundlage von Durchschnittswerten eingeschätzt, die jedoch von externen Faktoren abhängen, sodass diese Schätzungen nicht verbindlich sind. Die Kapazität des Roboters wird u. a. von den Verpackungsgrößen und der Produktpalette des Kunden beeinflusst. Die Geschwindigkeit des Roboters wird unter anderem durch die Größe und den Aufbau des Roboters sowie den Lagerort bestimmt. Der Verbrauch hängt auch von der Größe und Einrichtung des Roboters sowie von der Nutzung und den Ausfallzeiten ab.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Vorbereitung und Erfüllung der Vereinbarung durch A.C.N. reibungslos mitzuwirken und die erforderliche Unterstützung zu leisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung aller notwendigen Daten, Unterlagen, Spezifikationen und Anweisungen, die A.C.N. für die Erfüllung der Vereinbarung benötigt.

11.4 A.C.N. erfüllt die Vereinbarung stets auf unabhängiger Basis. Die unabhängige Zusammenarbeit zwischen A.C.N. und dem Kunden führt nicht zu einem Unterordnungsverhältnis. A.C.N. teilt ihre Tätigkeiten nach eigenem Gutdünken ein und verfügt selbständig über ihre Zeit, ohne dafür gegenüber dem Kunden und/oder seinen Mitarbeitern/Beauftragten zu haften. Wenn A.C.N. einen oder mehrere Angestellte/Beauftragte mit der Erfüllung der Vereinbarung beauftragt, wird deren Arbeit von einem A.C.N.-Manager geleitet und überwacht. Sofern nicht anders vereinbart, haben weder der Kunde noch seine Beauftragten jemals irgendeine Form oder einen Teil einer Arbeitgeberbefugnis in Bezug auf die Mitarbeiter/Beauftragten von A.C.N., sodass er oder seine Beauftragten ihnen weder Anweisungen oder Befehle erteilen noch irgendeine Kontrolle oder Aufsicht über sie ausüben können.

12 Liefer- und Ausführungstermine und -fristen

12.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen und -termine rein indikativ und annähernd.

12.2 Die Überschreitung des vorgesehenen Termins oder der Frist kann unter keinen Umständen zu einer Strafe, Entschädigung, Ersetzung oder Auflösung der Vereinbarung zu Lasten von A.C.N. führen. Die Überschreitung von Terminen oder Fristen entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen.

12.3 Bei einer Verschiebung des geplanten Termins durch den Kunden legen A.C.N. und der Kunde einvernehmlich einen neuen Anfangstermin fest, der jedoch von den Verfügbarkeiten von A.C.N. abhängt und daher später liegen kann als die ursprüngliche Verfügbarkeit des Kunden.

12.4 Wenn der Beginn oder der Fortgang der Leistung durch Gründe verzögert, gestört oder erschwert wird, die der Kunde zu vertreten hat, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) einen oder mehrere der in Artikel 17 beschriebenen Faktoren:

  • hat A.C.N. das Recht, mit der Ausführung des Auftrags nicht zu beginnen oder diese sofort einzustellen (ohne dass A.C.N. eine Entschädigung schuldet);
    verfallen alle Liefer- und Leistungstermine und -fristen automatisch;
  • werden zusätzliche Kosten (wie z.B. Kosten überflüssiger Reisen und Wartezeiten) dem Kunden von A.C.N. in Rechnung gestellt, mindestens jedoch fünfhundert Euro (500,00 €).

12.5 verfallen die Liefer- und Leistungstermine und -fristen automatisch;

  • Wenn A.C.N. nicht alle erforderlichen Daten, Spezifikationen und Anweisungen des Kunden rechtzeitig vorliegen. In diesem Fall werden die Preise um die entstehenden Mehrkosten erhöht;
  • Falls Forderungen von A.C.N. gegenüber dem Kunden offen sind;
  • Im Falle von Änderungen des Auftrags;
  • Wenn der Beginn oder der Fortgang der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, gestört oder erschwert wird;
  • im Fall von höherer Gewalt/Härte in Anwendung von Artikel 45.

12.6 Für eventuelle Prüfbescheinigungen und/oder Genehmigungen, die für die Lieferung oder den Einsatz der Roboter und/oder Produkte erforderlich sind, ist immer der Kunde verantwortlich. A.C.N. haftet weder für die Einholung dieser Prüfbescheinigungen und/oder Genehmigungen noch für die Folgen in Bezug auf den Zeitplan und die Verzögerungen bei der Ausführung/Lieferung.

13 Informationen und Beiträge des Kunden

13.1 Der Kunde trägt die letztendliche Verantwortung für die von ihm (direkt oder indirekt über einen von ihm beauftragten Dritten) erteilten Anweisungen und Informationen. A.C.N. nimmt sie an, ohne in dieser Hinsicht irgendeine Verantwortung zu übernehmen. A.C.N. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich der vom Kunden gemachten Angaben zur Stabilität oder Tragfähigkeit) zu überprüfen und ist daher berechtigt, sich ohne weiteres auf diese zu verlassen. Der Kunde ist jederzeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich und stellt A.C.N. von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

14 Design und Entwicklung durch A.C.N.

14.1 A.C.N. entwickelt die Roboter nach den Anweisungen und Maßen des Kunden (entweder durch den Kunden oder durch A.C.N., je nach Vereinbarung).

14.2 A.C.N. liegt die Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und technischen Beschreibungen dem Kunden zur Genehmigung vor. Sobald der Kunde im Besitz der Entwürfe ist, muss er diese auf ihre Richtigkeit überprüfen und kontrollieren, ob sie seinen Vorstellungen entsprechen.

14.3 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde eine Frist von sieben (7) Kalendertagen, um die Entwürfe von A.C.N. zu genehmigen oder abzulehnen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit den Entwürfen einverstanden ist.

14.4 A.C.N. beginnt erst dann mit der Produktion des Roboters, wenn der Kunde seine schriftliche Zustimmung zu den Entwürfen erteilt hat.

LIEFERUNG UND INSTALLATION

15 Lieferung der Roboter und/oder der Produkte

15.1 Der Gefahrenübergang für Beschädigung, Zerstörung, Verschwinden und Diebstahl des Roboters, der Teile und Materialien und der Produkte erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung an dem zwischen A.C.N. und dem Kunden vereinbarten Lieferort.
Der Kunde ist verpflichtet, die von A.C.N. zur Verfügung gestellten Roboter, Teile und Materialien ausreichend gegen Diebstahl und Verlust zu versichern, auch gegen Feuer und andere äußere Umstände wie Überschwemmung.

15.2 Die Kosten für die Entgegennahme gehen stets zu Lasten des Kunden.

15.3 Der Kunde muss bei der Lieferung mitwirken und die Roboter, Materialien und Produkte, die A.C.N. an die vom Kunden angegebene Adresse liefert, entgegennehmen. Die Art der Beförderung und das tatsächliche Transportmittel werden von A.C.N. nach billigem Ermessen bestimmt.

15.4 Wenn der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen oder anderweitig die für den Transport und die Installation der Roboter, Materialien und/oder Produkte erforderliche Mitwirkung zu leisten, ist A.C.N. berechtigt, auf Kosten und Risiko des Kunden alle diesbezüglich angemessenen Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Lagerung bei Dritten). Alle zusätzlichen Transport- und Lagerkosten, die durch die Nichtabnahme oder die nicht rechtzeitige Abnahme entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

16 Durchführung der Installation

16.1 Die Installation eines Roboters erfolgt immer während der normalen Arbeitszeiten.
A.C.N. behält sich jederzeit das Recht vor, eine Installation und/oder die Erbringung anderer Dienstleistungen abzulehnen, wenn diese nicht während der Arbeitszeiten stattfinden können, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Entschädigung zusteht.

16.2 Entscheidet sich A.C.N. dennoch, eine Installation und/oder die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchzuführen, ist A.C.N. berechtigt, dem Kunden dafür eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen.

17 Verantwortung des Kunden

17.1 Der Kunde trägt im Rahmen der Lieferung und Installation des Roboters folgende Verantwortung und stellt in jedem Fall auf eigene Kosten und Gefahr sicher, dass diese Bedingungen erfüllt werden:

17.1.1 Zugang und Erreichbarkeit der Baustelle:

  • Die Mitarbeiter oder Subunternehmer von A.C.N. müssen nach ihrer Ankunft am Installationsort in der Lage sein, ihre Arbeit während der normalen Arbeitszeiten von A.C.N. zu beginnen und fortzusetzen, und darüber hinaus, wenn A.C.N. es für notwendig hält, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten, vorausgesetzt, sie haben den Kunden rechtzeitig darüber informiert.
  • Die Zufahrtswege zum Installationsort müssen für den notwendigen Transport geeignet, ausreichend breit und ausreichend eben sein, sodass die Roboter (oder Teile davon) hineingebracht werden können.
  • Die erforderlichen Zugangsausweise müssen vom Kunden bereitgestellt werden, um A.C.N. freien und reibungslosen Zugang zur Baustelle zu gewährleisten.
    Der Kunde muss die erforderlichen (Park-)Genehmigungen einholen und Verkehrsschilder aufstellen, um A.C.N. einen freien und reibungslosen Zugang zur Baustelle zu ermöglichen. Wenn der Kunde die Genehmigung nicht selbst beantragt oder die erforderlichen Verkehrsschilder nicht zur Verfügung stellt, wird A.C.N. dies zu einem Pauschalbetrag von €750 tun und zusätzlich die Kosten für die Genehmigung selbst, die (Miete der) Schilder, die Parkkosten und alle anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Antrag in Rechnung stellen. Diese Kosten werden mit der Schlussrechnung beglichen. Der Boden muss ausreichend fest und stabil sein, um ein sicheres Aufstellen und Verwenden von Hebebühnen, Kränen, Hubarbeitsbühnen und Teleskopladern zu ermöglichen.

17.1.2 Sicherheit der Baustelle:

  • Die Baustelle muss ausreichend gesichert und abgeschirmt sein, um Diebstahl oder Verlust von Materialien und Robotern zu verhindern.
  • Die Mitarbeiter und Unterauftragnehmer von A.C.N. müssen vom Kunden ausreichend über die anderen laufenden Arbeiten und deren Risiken informiert werden.
  • Die Sicherheit auf der Baustelle muss gewährleistet sein. Der Kunde muss A.C.N. über alle gesetzlichen Verpflichtungen und erforderlichen Sicherheitsvorschriften informieren, die von A.C.N. bei der Installation von Robotern auf der Baustelle des Kunden zu beachten sind. A.C.N. muss immer in Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften handeln, die ihr vom Kunden mitgeteilt werden.

17.1.3 Einrichtungen der Baustelle:

  • Der vorgesehene Installationsort muss gut beleuchtet und für die Installation des Roboters geeignet sein.
  • Am Installationsort muss ein geeigneter, funktionierender und endgültiger Internet- und Stromanschluss vorhanden sein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen an der Internetverbindung und/oder am Stromanschluss des Roboters, die nach der Installation und Erstkonfiguration des Roboters durch A.C.N. vorgenommen werden, den ordnungsgemäßen Betrieb des Roboters verhindern können. A.C.N. haftet nicht für Schäden, zusätzliche Arbeiten oder Fehlfunktionen des Roboters, die sich daraus ergeben.
  • Für die ordnungsgemäße Installation eines Roboters müssen die erforderliche Software und Lizenzen vorhanden sein.

17.1.4 Vorbereitende Arbeiten:

  • Es wurden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, um den Standort für die Installation des Roboters vorzubereiten, wie zum Beispiel:
    Beseitigung von unbeweglichen Bauwerken, Zwischendecken, Böden, Wänden und allen Hindernissen, Beseitigung von Sanitär-, Strom- und anderen Versorgungsleitungen, Rohren, Gittern, Kanälen, Dachrinnen, Öffnungen, Beleuchtung usw.
  • Vorbereitung des Standorts, gegebenenfalls durch Bereitstellung der Grube, in der der Roboter aufgestellt werden soll, Nivellierung des Bodens, Bereitstellung der erforderlichen Strom- und anderen Versorgungsleitungen, einschließlich Internet.
  • Wenn sich vor (z.B. bei der endgültigen Vermessung), während oder in Vorbereitung der Installation des Roboters herausstellt, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind (wie u.a. die oben genannten), muss der Kunde diese Arbeiten durchführen (oder durchführen lassen) und A.C.N. ist berechtigt, ihre Arbeiten in der Zwischenzeit einzustellen.

17.1.5 Sonstige Arbeiten auf der Baustelle:

  • Für die Planung und Ausführung der sonstigen Arbeiten auf der Baustelle (z.B. Verputz, Bodenbelag, Elektrizität, Sanitär usw.) ist der Kunde verantwortlich; dazu gehört auch die termingerechte und ordnungsgemäße Ausführung nach dem Zeitplan.
  • A.C.N. ist nicht verpflichtet, den Zeitplan oder die Arbeiten anzupassen, wenn die anderen Arbeiten nicht nach dem vorgegebenen Zeitplan oder den Plänen ablaufen; wenn A.C.N. dies dennoch tut, liegt dies im alleinigen Ermessen von A.C.N.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Roboter während der Installation staubfrei gehalten wird und dass während der Installation des Roboters keine anderen staubverursachenden Arbeiten durchgeführt werden. A.C.N. ist berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, wenn dies nicht beachtet wird. A.C.N. wird das Nötige tun, um den Roboter so gut wie möglich abzuschirmen, jedoch bleibt hierfür immer der Kunde verantwortlich. A.C.N. ist nicht verpflichtet, den Roboter wieder zu entstauben, wenn dies durch andere Arbeiten als die von A.C.N. selbst verursacht wurde.

17.1.6 Tragfähigkeit/Stabilität des Untergrunds:

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der zur Verfügung gestellte Standort über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügt. Konkret muss er ein Gewicht von 349 kg pro m² tragen können.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der vorgesehene Standort erschütterungsfrei und stabil ist.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der vorgesehene Standort vollkommen eben ist.
  • Die Überprüfung der Stabilität/Tragfähigkeit des Standorts liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Stabilität/Tragfähigkeit vorab und auf eigene Kosten durch einen Architekten, Statiker oder einen anderen Fachmann mit ausreichender Sachkenntnis prüfen zu lassen. Der Kunde garantiert, dass zum Zeitpunkt der Montage alle Voraussetzungen für eine sichere Montage der Anlage gegeben sind und bestätigt dies vor der Montage schriftlich gegenüber A.C.N. A.C.N. kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch mangelnde Stabilität/Tragfähigkeit des Installationsortes entstehen können.

17.2 Wenn der Beginn oder der Fortschritt der Installation des Roboters durch Faktoren, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder verändert wird, werden alle daraus resultierenden Kosten von A.C.N. dem Kunden in Rechnung gestellt. Dazu gehören u. a. Kosten überflüssiger Fahrten und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde, Planungsänderungen, Arbeitsanpassungen usw.

18 Software

18.1.1 Die Roboter verfügen über eine eigene grafische Benutzeroberfläche, die es ihnen ermöglicht, eigenständig zu arbeiten.

18.1.2 Wenn der Roboter für seinen Betrieb mit der Software des Kunden (Management- und andere Software) verbunden ist, garantiert der Kunde immer den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Software und ihre Kompatibilität mit der Firmware/Software des Roboters.

18.1.3 A.C.N. stellt dem Kunden die erforderlichen Anweisungen und Informationen zu den vom Roboter verwendeten (Kommunikations-)Protokollen (derzeit WWKS2) zur Verfügung, um die Interaktion mit der Verwaltungssoftware des Kunden zu ermöglichen.

18.1.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Implementierung und Konfiguration seiner Systeme in voller Übereinstimmung mit den Anweisungen und Informationen von A.C.N. erfolgt, um das Zusammenspiel zwischen dem Roboter und seinen Systemen zu ermöglichen. A.C.N. ist nicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und das Zusammenspiel zwischen dem Roboter und der Software des Kunden verantwortlich und kann nicht für Kosten, Lizenzen usw. haftbar gemacht werden, die erforderlich sind, um das Zusammenspiel zwischen dem Roboter und der Software des Kunden zu ermöglichen, z.B. für Änderungen an der Software.

18.1.5 A.C.N. ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit bestimmter Funktionen aufgrund mangelnder Kompatibilität der Software oder weil die Software bestimmte Funktionen nicht unterstützt.

19 Verantwortung von A.C.N.

19.1 A.C.N. ist berechtigt, für die Ausführung und Installation Subunternehmer einzusetzen, für die A.C.N. verantwortlich ist.

19.2 Wenn A.C.N. während der Installation des Roboters feststellt, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um eine korrekte Installation zu ermöglichen, wird A.C.N. den Kunden darüber informieren und der Kunde wird diese zusätzlichen Arbeiten ausführen lassen. In diesem Zusammenhang sind die Beseitigung von unbeweglichen Bauwerken, Zwischendecken, Gitterrosten, sanitären und anderen Versorgungseinrichtungen (Rohre, Leitungen, Kanäle, Rinnen, Beleuchtung) sowie alle anderen Abbrucharbeiten und/oder Vorbereitungs- und Aufstellungsarbeiten nicht im Auftrag von A.C.N. enthalten.
Der Kunde ist jederzeit für die Kosten verantwortlich, die durch die zusätzlichen Arbeiten und Verzögerungen entstehen. Zusätzliche Arbeiten umfassen alle Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag von A.C.N. vorgesehen sind.

19.2.1 A.C.N. haftet unter keinen Umständen für Schäden am Arbeitsbereich, ober- und/oder unterirdisch, haftbar gemacht werden.

19.2.2 Für alle anderen Schäden, die während der Montage durch den Beauftragten von A.C.N. verursacht werden, kann der Kunde in keinem Fall den Betrag des Schadens von den zu zahlenden Rechnungen abziehen. Die Versicherungsgesellschaft von A.C.N. wird die weitere Bearbeitung übernehmen. Jeder Schadensfall muss A.C.N. innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung der Arbeiten, die den Schaden verursacht haben, per Einschreiben mitgeteilt werden.

GARANTIE, SERVICEVERTRAG, WARTUNG UND REPARATUREN

20 Kommerzielle Garantie

20.1 A.C.N. gewährt eine kommerzielle Garantie von fünf (5) Jahren auf die Geräte MT.XL, MT.XS, MT.OPTIMAT, MT.INTEGRATED, MT.SPEED, MT. TRANSPORT und MT.MATIC, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen und der im Servicevertrag enthaltenen Bedingungen.

20.2 Die Garantiezeit von fünf (5) Jahren gilt ab dem Datum der endgültigen Lieferung des Roboters und unter den folgenden kumulativen Bedingungen:
(i) der Kunde hat einen von drei möglichen Dienstleistungsverträgen abgeschlossen;
(ii) der für den Servicevertrag fällige Preis wurde (gemäß Artikel 31) gezahlt;
(iii) alle im Servicevertrag vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Zwischenreparaturen wurden von A.C.N. (oder einer von ihr beauftragten Partei) und nach deren Anweisungen durchgeführt.

20.3 Für den Computer, die Festplatten, die Bildschirme, die USV, die Zahlungseinheiten und die Scanner des Roboters gilt eine kommerzielle Garantie von einem (1) Jahr, es sei denn, die speziell gewählte Formel des Servicevertrags sieht etwas anderes vor.
20.4 Die kommerzielle Garantie deckt alle Defekte ab, die bei normalem Gebrauch auf einen Produktions- oder Montagefehler zurückzuführen sind, und zwar für alle Komponenten, Materialien, Verkabelungen, Konstruktionen, ausgenommen:
(i) jegliche Änderungen an der Gebäudestruktur oder die Verlegung von Stromkabeln außerhalb des Robotervolumens;
(ii) Instandhaltung der Versorgungsleitungen zum Roboter;
(iii) Internet- und/oder Stromanschluss;
(iv) Probleme oder Fehler der Steuerung der (Apotheken-)Software;
(v) Bewegen des Roboters;
(vi) Anpassungen aufgrund von Änderungen oder Erweiterungen allgemeiner, spezifischer und/oder sicherheitsbezogener Gesetze oder Vorschriften;
(vii) Schäden oder Reparaturen aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, freiwillig oder unfreiwillig verursachten Schäden oder anderen Schäden, die unter die Haftungsausschlüsse von A.C.N. gemäß Artikel 43 fallen.

20.5 Die Garantie kann auf jeden nachfolgenden Eigentümer übertragen werden, sofern:
(i) der Standort des Roboters vor, während oder nach der Übergabe nicht gewechselt wird bzw. wurde; und
(ii) in den bereits abgelaufenen Jahren der Garantie ein Servicevertrag unterzeichnet und eingehalten wurde.

20.6 Die spezifischen Garantiebedingungen hängen von dem vom Kunden abgeschlossenen Servicevertrag ab und sind in diesem Servicevertrag enthalten. Dazu gehört u. a., welche Arten von Eingriffen (Helpdesk, präventive Wartung, kurative Eingriffe) eingeschlossen sind und welche Eingriffe oder Kosten ausgeschlossen sind.

21 Wartung und Reparaturen außerhalb der kommerziellen Garantie

21.1 Wenn der Kunde keinen Servicevertrag mit A.C.N. abschließt oder wenn bestimmte Kosten oder Eingriffe nicht durch den Servicevertrag/die Garantie abgedeckt sind, kann der Kunde A.C.N. mit der Durchführung von vorbeugenden Wartungsarbeiten oder Reparaturen beauftragen, und zwar gegen eine Gebühr.

21.2 Die Preise für Interventionen außerhalb der kommerziellen Garantie unterliegen einer separaten Preisliste, die auf Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt wird.

22 Vorbeugende Wartung

22.1 A.C.N. plant die vorbeugende Wartung mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen von Artikel 27.

22.2 Wenn der Kunde einen Servicevertrag abgeschlossen hat, sind alle Arbeitsstunden und Fahrten durch den Servicevertrag abgedeckt und werden dem Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Wenn kein Servicevertrag abgeschlossen wurde oder dieser ausgesetzt oder gekündigt wurde, berechnet A.C.N. die vorbeugende Wartung zu den geltenden Tarifen.

22.3 Der Austausch von Teilen wird zu den aktuellen Katalogpreisen in Rechnung gestellt.

23 Kurative Interventionen und Reparaturen

23.1 Die Eingriffe von A.C.N. bei kurativen Interventionen und Reparaturen werden durch die Bedingungen des gewählten Servicevertrags bestimmt, einschließlich der Eingriffszeiten, Preise, der enthaltenen Arbeiten usw.

23.2 Wenn kein Servicevertrag abgeschlossen wurde oder dieser ausgesetzt oder gekündigt wurde oder wenn bestimmte Eingriffe nicht durch den Servicevertrag abgedeckt sind, berechnet A.C.N. kurative Interventionen und Reparaturen zu den geltenden Tarifen.

23.3 A.C.N. plant die kurativen Interventionen und Reparaturen mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen von Artikel 27.

24 Verpflichtungen des Kunden

24.1 Zur Vorbereitung von Wartungen, Eingriffen oder Reparaturen durch A.C.N. ist der Kunde verpflichtet:
(i) den Roboter vorher gründlich gemäß den Richtlinien und Vorschriften, die im Handbuch bzw. in den Vorschriften des Roboters enthalten sind, zu reinigen;
(ii) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Roboter während der Dauer der Dienstleistungen vollständig außer Betrieb zu nehmen;
(iii) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die von A.C.N. beauftragten Mechaniker nach ihrer Ankunft am Standort des Roboters ihre Arbeit aufnehmen und fortsetzen können;
(iv) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Ort, an dem der Roboter installiert ist, gut beleuchtet und für die Erbringung der Dienstleistungen geeignet ist;
(v) die erforderliche Hilfe und Unterstützung bereitzustellen, wenn diese von den von A.C.N. beauftragten Mechanikern angefordert wird.

24.2 A.C.N. ist berechtigt, dem Kunden jede Verzögerung in Rechnung zu stellen, die durch die Nichteinhaltung dieser Anforderungen durch den Kunden oder durch andere, dem Kunden zuzurechnende Ursachen entsteht.

25 Durchführung

25.1 Während und nach der Durchführung von vorbeugenden Wartungsarbeiten, kurativen Interventionen oder Reparaturen besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät oder auf irgendeine Form von direktem und/oder indirektem Schaden oder Entschädigung für Ausfallzeiten.

25.2 Vorbeugende Wartung, kurative Interventionen und Reparaturen (im Rahmen oder außerhalb des Servicevertrags) werden immer während der normalen Arbeitszeiten und Werktage durchgeführt. Arbeitszeitzuschläge und die notwendigen Kosten, die durch Verschulden oder auf Wunsch des Kunden entstehen, z. B. durch Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

25.3 Der Kunde wird im Voraus über die vorgeschlagenen Durchführungstermine informiert. Falls der vorgeschlagene Termin unpassend für den Kunden ist, sollte er einen neuen Termin vereinbaren. Bei unangekündigter Abwesenheit des Kunden oder Nichterreichbarkeit des Roboters zum Zeitpunkt des Termins werden dem Kunden zusätzliche Kosten (wie z. B. Kosten überflüssiger Reisen und Wartezeiten) von A.C.N. in Rechnung gestellt, mit einem Mindestbetrag von fünfhundert Euro (500,00 €). Der Kunde muss selbst einen neuen Termin vereinbaren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts, wenn die Dienstleistungen aufgrund seines Verschuldens nicht erbracht werden können.

26 Helpdesk

26.1 Während der Laufzeit des Servicevertrags und je nach abgeschlossenem Servicevertrag kann der Kunde den Helpdesk von A.C.N. kostenlos telefonisch kontaktieren.

26.2 Normalerweise ist der Helpdesk an Werktagen zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und zwischen 13:00 und 18:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit (UTC+1)) sowie freitags bis 17:00 Uhr erreichbar.

26.3 Die Verfügbarkeit des Helpdesks für Anrufe bei Ausfallzeiten hängt von der im Servicevertrag vereinbarten Formel ab.

27 Software-Updates

27.1 Während der Laufzeit des Servicevertrags und je nach abgeschlossenem Servicevertrag kann der Kunde kostenlose Updates für die Software des Roboters erhalten.

27.2 Wenn der Kunde den Software-Updates nicht zustimmt, sind die daraus resultierenden Schäden, Veralterungen oder Verzögerungen nicht durch den Servicevertrag abgedeckt und fallen nicht unter die Haftung von A.C.N.

28 Preis und Zahlung

28.1 Servicevertrag und Garantie

28.1.1 Unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Abschnitts werden die Preise für den Servicevertrag pro Monat festgelegt.

28.1.2 Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, die mit dem Kunden abgeschlossen werden, wird der Preis immer für ein ganzes Jahr und vor dem Jahr, auf das sich der Servicevertrag bezieht, in Rechnung gestellt.

28.1.3 Der Servicevertrag ist nur gültig und A.C.N. ist nur unter der Bedingung der rechtzeitigen (Voraus-)Zahlung daran gebunden. A.C.N. ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Servicevertrag im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs auszusetzen. Wenn der Kunde Dienstleistungen verlangt, sind diese gegebenenfalls zu zahlen.

28.2 Dienstleistungen außerhalb des Servicevertrags/der Garantie

28.2.1 Die Kosten für die von A.C.N. außerhalb des Servicevertrags und der Garantie erbrachten Dienstleistungen, einschließlich aller Kosten für Arbeitszeiten, Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten, Transport oder Reisen oder Teile, die nicht im Servicevertrag und der Garantie enthalten sind, werden dem Kunden auf der Grundlage der aktuellen, auf Anfrage des Kunden verfügbaren Preise in Rechnung gestellt.

29 Dauer und Beendigung des Servicevertrags

29.1 Der Servicevertrag läuft für eine aufeinander folgende feste Laufzeit von jeweils einem (1) Jahr, beginnend mit dem Datum der Inbetriebnahme des Roboters. Der Servicevertrag wird stillschweigend jedes Jahr für einen neuen Zeitraum von einem (1) Jahr verlängert.

29.2 Beide Parteien sind berechtigt, den Servicevertrag per Einschreiben spätestens drei (3) Monate vor der Verlängerung zu kündigen. Die Kündigung bedarf immer einer vorherigen schriftlichen Mitteilung. Die Nichtbezahlung des Preises führt nicht automatisch zur Nichtverlängerung des Servicevertrags. A.C.N. ist in diesem Fall jedoch berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Servicevertrag auszusetzen.

29.3 Die Beendigung des Servicevertrags hat automatisch das Erlöschen der kommerziellen Garantie zur Folge.

START, LIEFERUNG UND INBETRIEBNAHME

30 Lieferung
30.1 Der Roboter wird staubfrei und abgeklebt von A.C.N. geliefert.

30.2 Der Kunde stellt sicher, dass bei der Schulung/Schulung und bei jeder (auch vorläufigen) Übergabe eines Roboters durch A.C.N. der zugelassene Apotheker oder ein von ihm benannter Vertreter des Kunden anwesend ist, der berechtigt ist, das Übergabeprotokoll (digital) zu unterzeichnen. A.C.N. kann davon ausgehen, dass der anwesende Mitarbeiter des Kunden wirksam zur Vertretung des Kunden bei der Lieferung befugt ist.

30.3 A.C.N. bietet eine Schulung über die korrekte Verwendung des Roboters und (falls zutreffend) der Produkte an.

30.4 Spätestens bei der Inbetriebnahme der Roboter und/oder Produkte stellt A.C.N. dem Kunden die erforderlichen Exemplare der Garantiebestimmungen, Bedienungsanleitungen und Installationsanweisungen zu den gelieferten Robotern und/oder Produkten zur Verfügung.

30.5 Nach abgeschlossener Lieferung erstellt A.C.N. ein Protokoll über die Lieferung, das vom Kunden durch digitale Unterschrift seines Vertreters akzeptiert wird. A.C.N. leitet diese unverzüglich an den Kunden weiter.

30.6 Wenn der zugelassene Apotheker oder der Vertreter des Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung durch A.C.N. nicht anwesend ist, verhindert dies in keinem Fall die Lieferung auf Widerspruch. Gegebenenfalls übermittelt A.C.N. dem Kunden unverzüglich den Auslieferungsbericht, woraufhin der Kunde A.C.N. innerhalb von acht (8) Arbeitstagen etwaige Anmerkungen zur Auslieferung mitteilen kann.

30.7 Nach der Installation des Roboters durch A.C.N. findet eine erste vorläufige Übergabe statt, bei der die Parteien den aktuellen Zustand des Roboters beurteilen. Diese erste vorläufige Übergabe umfasst:

  • den richtigen Standort, Abmessungen, Spezifikationen, Verarbeitung, Konformität der Lieferung;
  • sichtbare Mängel;
  •  die Reinigung der Installationsortes;
  • die Identifizierung aller anderen Elemente, die die Parteien zu diesem Zeitpunkt als geeignet erachten.

30.8 Eine zweite vorläufige Übergabe erfolgt nach der Inbetriebnahme des Roboters durch A.C.N. Diese zweite vorläufige Übergabe umfasst unter anderem:

  • Inbetriebnahme und Betrieb des Roboters;
  • die Durchführung von Schulungen für den Betrieb des Roboters.

Wenn die Installation und die Inbetriebnahme des Roboters durch A.C.N. gleichzeitig erfolgen, gibt es nur eine vorläufige Übergabe.

30.9 Die endgültige Übergabe eines Roboters findet bei der Inbetriebnahme eines Roboters durch A.C.N. statt. Bei der endgültigen Übergabe muss überprüft werden, ob der Roboter wie vereinbart funktioniert und ob es keine versteckten Mängel gibt, die die Funktionalität des Roboters beeinträchtigen. Setzt der Kunde den Roboter sofort ein, so erfolgt die endgültige Übergabe unmittelbar mit Beginn der Nutzung des Roboters. Die Garantie gemäß Artikel 22 gilt erst ab dem Zeitpunkt der endgültigen Übergabe.
Bei der endgültigen Übergabe eines Roboters stellt A.C.N. dem Kunden die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Schulungen für den Betrieb des Roboters zur Verfügung. In jedem Fall gilt ein Roboter als endgültig übergeben, wenn acht (8) Kalendertage seit der Mitteilung von A.C.N. verstrichen sind, dass sie die mangelhaften oder nicht funktionierenden Roboter behoben hat.
Ist bei einer Übergabe durch A.C.N. kein Vertreter des Kunden anwesend, führt A.C.N. die vorläufige/endgültige Übergabe selbständig durch und übermittelt dem Kunden unverzüglich das Übergabeprotokoll. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Bericht akzeptiert hat und der Roboter als vorläufig/endgültig übergeben gilt, wenn:

  • acht (8) Kalendertage vergangen sind, seit der Kunde von A.C.N. den Übergabebericht erhalten hat, und der Kunde A.C.N. innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Bemerkungen hat zukommen lassen;
  • der Roboter in Betrieb genommen wurde;
  • der Kunde die Installation aufgrund von geringfügigen Mängeln oder fehlenden Teilen nicht genehmigt, die die Inbetriebnahme des Roboters nicht verhindern.

31 Betrieb

31.1 Der Kunde ist für den korrekten Betrieb des Roboters gemäß der Betriebsanleitung verantwortlich.

31.2 Nach der Installation eines Roboters und während seines Betriebs ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Ort, an dem der Roboter installiert wurde, weiterhin geeignet ist. Daher muss der Roboter immer in einer Umgebung und unter Bedingungen eingesetzt werden, die den Anweisungen und Richtlinien in den Garantiebedingungen, Betriebshandbüchern und/oder Installationsanweisungen von A.C.N. entsprechen. Insbesondere müssen die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  • Die Temperatur im Inneren und in der Umgebung des Roboters muss auf jeden Fall mehr als 15°C und darf nicht mehr als 40°C betragen,
  • Die relative Luftfeuchtigkeit in der Umgebung des Roboters muss weniger als 80 % und mehr als 30 % betragen (nicht kondensierend),
  • Der Roboter darf unter keinen Umständen übermäßiger Sonneneinstrahlung (direkt oder indirekt) ausgesetzt werden, da dies zu einer Überhitzung führen kann.

A.C.N. haftet niemals für Schäden, die durch die Nichtkonformität der Umgebung, in der sich der Roboter befindet, verursacht werden. A.C.N. kann auch nicht für Behauptungen oder Kommentare bezüglich der Lagertemperatur oder anderer Lagerbedingungen der Gegenstände im Roboter haftbar gemacht werden.

31.3 Die Temperatur im Inneren des Roboters entspricht normalerweise der Umgebungstemperatur, die durch die interne Hardware und Elektronik um bis zu 5°C erhöht wird (die vorstehenden Angaben sind rein informativ und nicht verbindlich).

31.4 Das Durchbohren des Roboters, Befestigungen am Roboter oder sonstige Belastung des Roboters sind nicht erlaubt.

31.5 Der Kunde ist stets verpflichtet, die korrekte Inventarisierung und die Lieferung der Gegenstände, für die er den Roboter einsetzt, zu überprüfen und zu bestätigen.

PREIS UND ZAHLUNG

32 Preis

32.1 Alle Preise sind in Euro angegeben. Wird hiervon abgewichen, so gehen alle Wechselkursrisiken und -kosten zu Lasten des Kunden.

32.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern und Abgaben, etwaiger Versicherungs- und Verwaltungskosten, Liefer- und Versandkosten, Inspektionen usw., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Feuererlaubnis, der Brandverhütung und der Sicherheit nicht im Preis enthalten.

32.3 A.C.N. behält sich das Recht vor, ihre Preise zu ändern, wenn objektive Gründe dafür vorliegen und dies unter anderem auf eine Erhöhung ihrer Kosten aufgrund von Erhöhungen von Steuern, Verbrauchsabgaben, Ein- und Ausfuhrzöllen, Frachtsätzen, Rohstoffpreisen, Material- und Teilepreisen, Löhnen und Gehältern, Abwertung, Aufwertung, Ausfuhrverbot, Streiks, Kriegsgefahr usw. zurückzuführen ist.

32.4 A.C.N. ist außerdem berechtigt, ihre Verkaufspreise für Roboter und Produkte und ihre Tarife für Dienstleistungen/den Servicevertrag auf der Grundlage einer Erhöhung der Rohstoffpreise und Löhne zu indexieren, wobei die zu zahlenden Beträge auf der Grundlage der nachstehenden Formel berechnet werden, wobei der neue Preis niemals niedriger als der ursprüngliche Preis sein darf:
(i) Verkaufspreise für Roboter und Produkte
P = [ 20% * p ] + [ 80% * p * { 50% (S/s) + 50% (I/i)} ]
wobei:
P = der neue Preis;
p = der ursprüngliche Preis;
S = der neue Agoria-Lohnindex am Anpassungsdatum;
s = der ursprüngliche Agoria-Lohnindex am Datum des Angebots;
I = der neue allgemeiner Materialindex FÖD Wirtschaft Belgien am Anpassungsdatum;
I = der ursprüngliche allgemeiner Materialindex FÖD Wirtschaft Belgien am Datum des Angebots.

(ii) Tarif für Dienstleistungen/den Servicevertrag:
T = [ 20 % * t ] + [ 80 % * t * { 80 % (S/s) + 20 % (I/i)} ]
wobei:
T = der neue Tarif für Dienstleistungen/den Servicevertrag;
t = der ursprüngliche Tarif für Dienstleistungen/den Servicevertrag;
S = der neue Agoria-Lohnindex am Anpassungsdatum;
s = der ursprüngliche Agoria-Lohnindex am Datum des Angebots;
I = der neue allgemeiner Materialindex FÖD Wirtschaft Belgien am Anpassungsdatum;
I = der ursprüngliche allgemeiner Materialindex FÖD Wirtschaft Belgien am Datum des Angebots.

33 Anzahlung
33.1 A.C.N. behält sich immer das Recht vor, (i) bis zu achtzig Prozent (80 %) des Gesamtbetrags als Anzahlung, (ii) die vollständige Zahlung oder (iii) eine Bankbürgschaft zu verlangen, bevor Vereinbarung erfüllt wird.

33.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, dreißig Prozent (30 %) des Gesamtbetrags des Roboters als Anzahlung bei Annahme des Angebots und danach fünfzig Prozent (50 %) des Gesamtbetrags bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und mindestens zwanzig (20) Wochen vor dem gewünschten Installationstermin zu zahlen. Der Restbetrag wird nach der Installation des Roboters in Rechnung gestellt, wobei die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise bei der endgültigen Vermessung mehr oder weniger berücksichtigt werden.
Für Produkte mit einem Preis von weniger als zehntausend Euro (€ 10.000,00) wird der Preis zum Zeitpunkt der (Rück-)Lieferung der Produkte in voller Höhe in Rechnung gestellt. Für Produkte mit einem Preis von mehr als zehntausend Euro (€ 10.000,00) ist A.C.N. berechtigt, eine Anzahlung von dreißig Prozent (30 %) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet. A.C.N. behält sich das Recht vor, bei Unterzeichnung der endgültigen Auftragsbestätigung fünfzig Prozent (50 %) in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag wird nach (bei) der Lieferung beglichen.

33.3 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich A.C.N. das Recht vor, die Ausführung oder Lieferung/Leistung sofort auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Eine nicht rechtzeitige Zahlung führt in jedem Fall zur Aussetzung der angegebenen Liefer- und Ausführungstermine und -fristen. A.C.N. behält sich außerdem das Recht vor, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu stornieren, auch wenn die Roboter/Produkte ganz oder teilweise geliefert/installiert wurden; in diesem Fall wird der pauschale Schadensersatz gemäß Artikel 9.1 fällig.

34 Fakturierung

34.1 A.C.N. behält sich stets das Recht vor, den Preis je nach Ausführung der Bestellung/des Auftrags in Raten zu berechnen.

34.2 Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, die mit dem Kunden abgeschlossen werden, wird der Preis immer für ein ganzes Jahr und vor dem Jahr, auf das sich der Servicevertrag bezieht, in Rechnung gestellt.

34.3 Mit der Erteilung eines Auftrags oder dem Abschluss eines Servicevertrags erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungsstellung durch A.C.N. einverstanden, vorbehaltlich einer schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Abweichung. A.C.N. ist berechtigt, eine Verwaltungspauschale in Höhe von fünfzig Euro (€ 50,00) für jeden Antrag des Kunden auf Änderung seiner Rechnungs- und/oder Unternehmensdaten zu berechnen.

35 Finanzierung

35.1 Ein Kunde, der die Vereinbarung eingegangen ist, ist stets verpflichtet, die Anzahlungen und/oder den Preis zu zahlen oder für die Zahlung durch einen Dritten einzustehen, unabhängig von der vom Kunden gewählten Finanzierungsart und/oder dem Drittschuldner. Nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von A.C.N. kann von dem Vorstehenden abgewichen und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung gemäß befreit werden.

35.2 Falls der Kunde externe Finanzierungsmethoden in Anspruch nimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Leasing, gilt im Verhältnis zwischen A.C.N. und den Kunden die Vereinbarung (wie in Artikel 2.1 festgelegt) über die im Rahmen der Finanzierungsmethode festgelegten Bedingungen.

35.3 Nur wenn die Erlangung einer externen Finanzierung ausdrücklich als aufschiebende Bedingung genannt wird, ist die Erlangung oder Nicht-Erlangung einer Finanzierung eine aufschiebende Bedingung.

35.4 Der Kunde ist verpflichtet, A.C.N. innerhalb einer Frist von einem (1) Monat nach Unterzeichnung des Angebots zu bestätigen, wer die Zahlungen an A.C.N. leistet. Änderungen nach dieser Frist können eine Verwaltungsgebühr nach sich ziehen von 1.000 EURO.

36 Zahlung

36.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von A.C.N. immer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (mit Ausnahme von Vorausrechnungen).

36.2 Rechnungen können nur innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum und in jedem Fall vor der Inbetriebnahme / Verarbeitung der Roboter / Produkte per Einschreiben unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und einer ausführlichen Begründung des Protestes gültig beanstandet werden.

36.3 Die vorbehaltlose Zahlung eines Teils des Rechnungsbetrags gilt als ausdrückliche Annahme des entsprechenden Teils der Rechnung.

36.4 Teilzahlungen des Kunden werden stets unter allen Vorbehalten und ohne gegenteilige Anerkenntnis akzeptiert und werden zunächst auf die Inkassokosten und den pauschalen Schadenersatz, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, die vorrangig auf die älteste ausstehende Hauptsumme angerechnet wird.

37 Eigentumsvorbehalt

37.1 Die von A.C.N. gelieferten Roboter, Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags (Kapital, Zinsen und Kosten) durch den Kunden Eigentum von A.C.N., auch wenn die Verarbeitung bereits stattgefunden hat und somit ein Einbau der Roboter und/oder Produkte erfolgt.

37.2 Folglich ist es dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Preises untersagt, die gelieferten Roboter, Produkte und Materialien an Dritte zu verkaufen, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise darüber zu verfügen. Werden die Roboter, Produkte und Materialien dennoch an einen Dritten verkauft, so tritt der Anspruch auf den sich daraus ergebenden Verkaufspreis an dessen Stelle.

37.3 Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die verschiedenen Transaktionen/Verträge zwischen ihnen als Teil eines einzigen wirtschaftlichen Ganzen betrachtet werden und dass A.C.N. immer einen Eigentumsvorbehalt an den Robotern, Produkten und Materialien hat, die sich derzeit im Besitz des Kunden befinden, solange der Kunde eine offene Forderung gegenüber A.C.N. hat.

38 Folgen von Nichtzahlung oder Zahlungsverzug

38.1 Auf Rechnungen, die am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht bezahlt werden, werden automatisch und ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro überfälligem Monat erhoben, wobei jeder angefangene Monat als vollständig abgelaufen gilt.
Außerdem erhöht sich der fällige Betrag nach einer zweiten Zahlungserinnerung/Mahnung um fünfundzwanzig Euro (25,00 €). Wird der Rechnungsbetrag danach immer noch nicht bezahlt, erhöht sich der ausstehende Betrag um eine pauschale Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch um zweihundertfünfzig Euro (250,00 €) (ohne MwSt.), unbeschadet des Rechts von A.C.N. auf Entschädigung aufgrund eines nachgewiesenen höheren Schadens.

38.2 Wenn ein Kunde eine oder mehrere offene Forderungen gegenüber A.C.N. nicht bezahlt, behält sich A.C.N. das Recht vor, jede weitere Leistung oder Lieferung sofort einzustellen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.
Wenn der Rechnungsbetrag nach zwei (2) Zahlungserinnerungen/Mahnungen immer noch nicht vollständig bezahlt wurde, ist A.C.N. berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, wobei der in Artikel 9.1 vorgesehene pauschale Schadensersatz zu zahlen ist.
Darüber hinaus hat dies die sofortige Stornierung aller anderen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zur Folge, und alle genehmigten Zahlungsfristen werden hinfällig.
Dasselbe gilt im Falle eines (drohenden) Konkurses, einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Auflösung, einer Zahlungseinstellung sowie jeder anderen Tatsache, die auf die Zahlungsunfähigkeit des Kunden hindeutet.

REKLAMATIONEN UND HAFTUNG

39 Reklamationen

39.1 Reklamationen sind immer schriftlich oder per E-Mail an A.C.N. zu richten, wobei der betreffende Roboter und/oder der betreffende Dienst anzugeben und die Reklamation ausführlich zu begründen ist.

39.2 Reklamationen müssen A.C.N. vom Kunden so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach ihrer Feststellung mitgeteilt werden.

39.3 Die Einreichung einer Reklamation gibt dem Kunden nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen vollständig auszusetzen.

39.4 Nach der Feststellung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Benutzung oder den weiteren Zusammenbau des betreffenden Roboters unverzüglich einzustellen und darüber hinaus alles ihm Zumutbare zu tun und zu unterlassen, um (weitere) Schäden zu vermeiden.

39.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Untersuchung der Reklamation durch A.C.N. jede gewünschte Mitwirkung zu leisten, u.a. indem er A.C.N. die Möglichkeit gibt, die Umstände der Be- und Verarbeitung, Installation und/oder Nutzung vor Ort zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).

39.6 Jede Rücksendung von (einem Teil) der von A.C.N. gelieferten Roboter und/oder Produkte muss zuvor von A.C.N. schriftlich genehmigt werden. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung werden alle Rücksendungen abgelehnt und alle dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

39.7 Der Kunde ist verpflichtet, die durch ungerechtfertigte Reklamationen entstandenen Kosten zu erstatten. Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation muss der Kunde also beispielsweise die Kosten für die Untersuchung und die Begutachtung tragen.

40 Verborgene Mängel und Produkthaftung

40.1 Verborgene Mängel und Produkthaftung

40.1.1 Die kommerzielle Garantie (gemäß Artikel 22 ff. und Servicevertrag) berührt nicht die Rechte des Kunden aufgrund von:
(i) Verborgenen Mängeln (siehe Artikel 1641 ff. altes Belgisches Gesetz), vorausgesetzt, dass der Mangel A.C.N. innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr nach Lieferung und Installation des Roboters und/oder der Produkte bzw. nach der endgültigen Übergabe des Roboters und/oder der Produkte schriftlich oder elektronisch vom Kunden mitgeteilt wurde);
(ii) Das belgische Gesetz vom 25. Februar 1991 über die Haftung für fehlerhafte Produkte.

41 Reparatur durch A.C.N.

41.1 Im Falle einer Reparatur, Anpassung oder eines Austauschs aufgrund einer berechtigten Reklamation/eines Garantieanspruchs des Kunden und außerhalb der Anwendung der kommerziellen Garantie erfolgt dies nach Ermessen von A.C.N. entweder vor Ort beim Kunden oder durch Zusendung des Teils oder Produkts zum Austausch.

41.2 Der Kunde ist verpflichtet, A.C.N. ausreichend Gelegenheit zur Behebung der Beanstandung zu geben.

41.3 Garantienachweise für die Ersatzteile werden dem Kunden auf dessen Anfrage von A.C.N. zur Verfügung gestellt.

42 Haftung

42.1 Die Garantien, die A.C.N. dem Kunden im Rahmen der Haftung von A.C.N. anbietet, beschränken sich nach Wahl und Ermessen von A.C.N. auf (ganz oder teilweise):
(i) Reparatur oder Änderung (des defekten Teils) des Roboters/Produkts;
(ii) Ersatz des defekten Teils des Roboters/Produkts;
(iii) Gutschrift, unabhängig davon, ob sie mit einer Rückgabe verbunden sind oder nicht (und dies nach Ermessen von A.C.N.).

42.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von A.C.N. auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt:
(i) den Rechnungswert des betreffenden Auftrags;
(ii) den von dem/den Versicherer(n) von A.C.N. ausgezahlten Betrag
Die Beschränkung berührt nicht die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung von A.C.N. gegenüber dem Kunden.

42.3 Der Kunde verpflichtet sich, einen Regressverzicht bei seinem(n) Versicherer(n) gegenüber dem(n) Versicherer(n) von A.C.N. festzulegen.

43 Ausschluss der Haftung

43.1 Der Kunde kann von A.C.N. keine Garantie/Schadensersatz verlangen, und die Garantie gilt nicht für:

  • Reklamationen, die nach Ablauf der vorgenannten Reklamationsfristen bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden.
  • nichtfunktionale Abweichungen zwischen den Spezifikationen und Qualitätsangaben und der tatsächlichen Ausführung der gelieferten Roboter/Produkte, sofern es sich bei diesen Änderungen nur um Details handelt und sie weder die spezifischen funktionellen und äußeren Merkmale, die für den Kunden wesentlich sind, noch die in den technischen Datenblättern ausdrücklich genannten Leistungsindikatoren wie Kapazität, Geschwindigkeit usw. eines Roboters beeinflussen.
  • normale Abnutzung des Roboters/Produkts.
  • Schäden, die durch Diebstahl und/oder Verlust eines Roboters und/oder von Produkten entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, den Roboter ausreichend gegen Diebstahl und Verlust zu versichern, auch gegen Feuer und andere äußere Umstände wie Überschwemmung.
  • Schäden durch fehlerhafte Lieferung von Artikeln durch einen Roboter. Der Kunde ist stets verpflichtet, die korrekte Inventarisierung und die Lieferung der Gegenstände, für die er den Roboter einsetzt, zu überprüfen und zu bestätigen, wofür der Kunde bzw. seine Mitarbeiter letztendlich verantwortlich sind.
  • Beschwerden über Lärm und Vibrationen, die durch den Roboter verursacht werden, oder andere negative Erfahrungen oder Belästigungen, die der Kunde und/oder Dritte bei normalem Gebrauch und korrekter Installation des Roboters erfahren.
  • Beschwerden über den Verbrauch des Roboters. Verbrauchsangaben sind immer Richtwerte und basieren auf dem durchschnittlichen bekannten Verbrauch. Der Verbrauch hängt von der konkreten Verwendung, den Betriebsbedingungen und der Einstellung des Roboters ab und kann nie exakt vorhergesagt werden.
  • Schäden oder Mängel, die direkt oder indirekt durch einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden.
  • Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind.
  • Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch / nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder außerhalb des Zwecks, für den der Roboter / das Produkt vorgesehen ist, verursacht werden.
  • Schäden oder Defekte, die durch Durchbohrung des Roboters, Anbringen von Gegenständen an ihm oder Druck auf ihn verursacht werden.
  • Schäden oder Mängel, die auf extreme äußere Umwelteinflüsse oder Naturphänomene zurückzuführen sind, wie z. B. äußere Erschütterungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Blitzschlag, Überstrom, extreme Temperaturen, Frost, extreme Feuchtigkeit, Nässe oder Wassereinbruch, Sonneneinstrahlung usw., auch außerhalb der Richtlinien und Vorschriften von A.C.N. und wie in Artikel 21 definiert.
  • Schäden oder Mängel aufgrund von Staubinfiltration oder Verschmutzung.
  • Schäden oder Mängel, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben und Anweisungen des Kunden verursacht werden.
  • Schäden oder Mängel, die durch den Gebrauch oder die Anwendung von Materialien, Gegenständen, Produkten, Arbeitsmethoden und Konstruktionen verursacht werden, soweit diese ausdrücklich vom Kunden angewiesen oder von ihm zur Verfügung gestellt wurden.
  • Schäden oder Mängel, die durch den Kunden oder einen Dritten verursacht werden, wenn Änderungs-, Anpassungs-, Demontage-, Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten auf Anweisung des Kunden und ohne vorherige schriftliche Genehmigung von A.C.N. durchgeführt werden.
  • Schäden oder Mängel, die durch die Verwendung von Scheuermitteln und/oder aggressiven Reinigungsmitteln verursacht werden.
  • Schäden oder Mängel, die durch mangelnde Wartung, Reinigung oder andere Formen schwerwiegender Vernachlässigung verursacht werden.
  • Schäden oder Mängel, die durch eine Wartung verursacht wurden, die vom Kunden selbst oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden durchgeführt wurde, und somit nicht von A.C.N. oder einem von A.C.N. zugelassenen Wartungspartner.
  • Schäden oder Mängel, die durch die Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile durch den Kunden verursacht werden.
  • Vorsätzlich herbeigeführter Schaden.
  • Schäden oder Mängel aufgrund der Nichtbeachtung der von A.C.N. stets unverbindlich erteilten Ratschläge (z.B. Wartungsanweisungen), Bedienungsanleitungen, Installations- und/oder Wartungsvorschriften.
  • Zusätzliche Schäden oder Mängel durch weiteren Gebrauch oder weitere Anwendung durch den Kunden nach Feststellung des Schadens oder Mangels.
  • Indirekte Schäden, Schäden an Dritten oder Folgeschäden.
  • Vorübergehende Betriebsstörungen oder Ausfall des Roboters.
  • Schäden oder Ausfälle, die durch ein(e) nicht funktionierende(s), gestörte(s) oder deaktivierte(s) Stromversorgung, Netzwerk, Steuerungssoftware und/oder Internetverbindung oder externe Software verursacht werden.
  • Jegliche Schäden oder Verluste, die auf den Zeitraum zurückzuführen sind, in dem ein Roboter aufgrund eines Defekts nicht funktionsfähig ist und/oder in dem A.C.N. einen Roboter reparieren muss. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine kommerzielle Entschädigung durch A.C.N. für entgangene Umsätze im Falle von vorübergehenden Störungen oder Ausfallzeiten des Roboters.
  • Verzögerungen bei der Lieferung/Ausführung/Fertigstellung des Roboters oder der Produkte. Der Kunde hat im Falle einer solchen Verzögerung keinen Anspruch auf eine Entschädigung für entgangenen Umsatz.
  • Schäden, die durch Unfall, Brand, Rauchschaden, Explosion, Krieg, Veranstaltungen usw. verursacht werden.
  • Schäden, die durch höhere Gewalt und Härtefälle gemäß Artikel 45 verursacht werden.

43.2 Der Kunde hält A.C.N., ihre Beauftragten und Angestellten in vollem Umfang schadlos und verpflichtet sich, in folgenden Fällen zu intervenieren: (i) bei allen Ansprüchen und Verfahren, die sich aus seinen eigenen Handlungen, Unterlassungen, Fehlern oder Unvorsichtigkeiten oder denen seines Personals oder von Dritten ergeben, auf die sich der Kunde im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit A.C.N. verlässt und die gegen die Vereinbarung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder andere auf das Handelsgeschäft anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen, und (ii) bei allen Ansprüchen und Verfahren Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung Schaden erleiden.
Der Kunde entschädigt A.C.N. für alle Schäden, Gerichts- und sonstigen Kosten, die A.C.N. im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen die vorgenannten Ansprüche und/oder Verfahren entstehen.

44 Höhere Gewalt/Härte

44.1 Üblicherweise als Fälle höherer Gewalt oder Härtefälle werden betrachtet: alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Treffens der Vereinbarung vernünftigerweise unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die auf Seiten von A.C.N. oder des Kunden die Unmöglichkeit der Erfüllung der Vereinbarung oder eines Teils der
Vereinbarung schaffen oder die die Erfüllung finanziell oder anderweitig beschwerlicher oder schwieriger machen würden als normalerweise vorgesehen, so dass die Erfüllung zu den vereinbarten Bedingungen vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann.
Unter anderem Krieg, Natur- und Wetterbedingungen, Feuer, Beschlagnahme, Verzögerungen bei oder Konkurs von Lieferanten von A.C.N., Verspätung anderer Auftragnehmer, die auf der Baustelle arbeiten, Krankheiten, Personalmangel, Streik, Aussperrung, Pandemien und Epidemien, verspätete Verschiffung, Änderung der Zolltarife, betriebsorganisatorische Umstände, Bedrohungen und terroristische Handlungen, Versäumnis des Kunden, A.C.N. die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, Erhalt falscher Informationen usw. können als höhere Gewalt/Härte angesehen werden.

44.2 Wenn A.C.N. und/oder der Kunde aufgrund höherer Gewalt oder eines Härtefalls vorübergehend nicht in der Lage sind, die Vereinbarung (oder einen Teil davon) zu erfüllen, haben sie das Recht, die Erfüllung ihrer betroffenen Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen, indem sie dies der anderen Partei per Einschreiben mitteilen. In diesem Fall wird die Erfüllungsfrist um die Dauer der Aussetzung verlängert. Weder der Kunde noch A.C.N. sind in diesem Fall zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.

44.3 Sollten die oben beschriebenen Umstände eintreten und dazu führen, dass die Erfüllung der Vereinbarung finanziell oder anderweitig aufwändiger oder schwieriger wird als normalerweise vorgesehen, sodass die Erfüllung zu den vereinbarten Bedingungen vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, verpflichten sich die Parteien, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um die angemessenen Bedingungen für die Fortsetzung der Vereinbarung zu bestimmen. In Ermangelung einer späteren Einigung haben sowohl der Kunde als auch A.C.N. das Recht, die Vereinbarung durch Zustellung per Einschreiben an die andere Partei zu kündigen.

44.4 Falls die Erfüllung der Vereinbarung (oder eines Teils davon) aufgrund höherer Gewalt und/oder Härte dauerhaft unmöglich geworden ist oder gemäß Artikel 45.2 für mehr als sechs (6) Monate wirksam ausgesetzt wurde oder falls der Kunde und A.C.N. gemäß Artikel 45.3 mindestens einen (1) Monat lang in gutem Glauben verhandelt haben, ohne eine Einigung zu erzielen, haben sowohl der Kunde als auch A.C.N. das Recht, die Vereinbarung durch Zustellung per Einschreiben an die andere Partei zu kündigen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

45 Geistiges Eigentum

45.1 A.C.N. behält alle geistigen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Zeichnungen und Modelle, Patente, Urheberrechte, Rechte an Datenbanken, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Know-how, Markenrechte, Rechte an (Handels-/Produkt-)Namen usw. an den von ihr hergestellten Robotern, Software, Entwürfen, Dokumenten, Vorlagen, technischen Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen, Modellen oder Fotografien (nicht abschließende Aufzählung), und zwar unabhängig davon, ob dem Kunden deren Entwicklung oder Herstellung in Rechnung gestellt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

45.2 Kein Angebot, kein Auftrag, keine Auftragsbestätigung, keine Vereinbarung und keine Zusammenarbeit kann dahingehend ausgelegt werden, dass der Kunde ein Eigentumsrecht oder ein anderes ausschließliches Recht an den genannten Daten erwirbt. Diese Daten dürfen, solange sie nicht von A.C.N. öffentlich zugänglich gemacht werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von A.C.N. nicht kopiert, zweckentfremdet oder Dritten gezeigt werden und sind auf einfache Aufforderung unverzüglich an A.C.N. zurückzugeben.

45.3 A.C.N. hat das Recht, die Bilder der realisierten Projekte für Werbezwecke zu verwenden, ohne dem Kunden eine Entschädigung oder Genehmigung zu schulden. A.C.N. wird den Kunden grundsätzlich darüber informieren und von einer Veröffentlichung absehen, wenn der Kunde widerspricht.

45.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die geistigen Eigentumsrechte von A.C.N. verletzen oder ungültig machen würden und wird auch Dritte daran hindern.

45.5 Der Kunde wird es unterlassen, anderen Personen als seinem Personal und/oder seinen Beauftragten Zugang zu den Robotern und der zugehörigen Firmware/Software zu gewähren und sich ganz oder teilweise am Reverse-Engineering, der Disassemblierung oder Dekompilierung der Roboter und der zugehörigen Firmware/Software zu beteiligen oder andere dazu zu ermächtigen, es sei denn, dies ist nach geltendem zwingenden Recht ausdrücklich zulässig.

45.6 Der Kunde ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von A.C.N. zu verhindern und informiert A.C.N., wenn er von einer tatsächlichen oder vermuteten Verletzung Kenntnis erlangt.

45.7 Jeder Verstoß des Kunden gegen diesen Absatz kann zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von fünfundzwanzigtausend Euro (25.000,00 €) führen, unbeschadet des Ersatzes eines nachgewiesenen höheren Schadens.

46 Vertraulichkeit

46.1.1 Beide Parteien und ihre Mitarbeiter und Beauftragten – für die die Parteien eintreten – verpflichten sich, vertrauliche Informationen über die andere Partei und die Erfüllung der Vereinbarung zwischen den Parteien nicht an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten oder zu nutzen, es sei denn, die andere Partei hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

46.1.2 Der Kunde erkennt an, dass die gewährten Rabatte, die Preise und die Bedingungen der Vereinbarung zwischen A.C.N. und dem Kunden vertrauliche Informationen darstellen.

47 Verbot der Abwerbung

47.1 Der Kunde verpflichtet sich, es vom Abschluss der Vereinbarung bis ein (1) Jahr nach deren Beendigung zu unterlassen (sowohl direkt als auch indirekt), Mitarbeiter oder unabhängige Dienstleister von A.C.N. zu veranlassen, ihre Verbindung mit A.C.N. zu beenden und/oder selbst eine Vereinbarung mit ihnen zu treffen. Im Zusammenhang mit diesem Artikel bezeichnet der Begriff „Personal“ alle Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter, wie z. B. Freiberufler und Unterauftragnehmer.

47.2 Wenn der Kunde gegen diesen Artikel verstößt, ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der A.C.N. dadurch entsteht. Diese Entschädigung entspricht dem (direkten oder indirekten) Bruttogehalt des betreffenden Mitarbeiters für die vorangegangenen vierundzwanzig (24) Monate, unbeschadet des Rechts von A.C.N. auf Ersatz eines höheren nachgewiesenen Schadens.

48 Datenschutz

48.1.1 In jedem Fall verpflichten sich der Kunde und A.C.N., personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung (insbesondere alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) auf angemessene und sorgfältige Weise sowie in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung zu verarbeiten. Auch die personenbezogenen Daten der Parteien und ihrer Vertreter gehören zu den geschützten Daten.

48.1.2 Wenn A.C.N. personenbezogene Daten im Namen und für Rechnung des Kunden verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter. In allen anderen Fällen handelt jede der Parteien als separater für die Datenverarbeitung Verantwortlicher, wie für A.C.N. in der auf der Website einsehbaren Datenschutzerklärung dargelegt.

49 Netting

49.1 Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 verrechnen und begleichen A.C.N. und der Kunde automatisch und von Rechts wegen alle gegenwärtig bestehenden und zukünftigen Schulden miteinander. Dies bedeutet, dass in der ständigen Beziehung zwischen A.C.N. und dem Kunden nach der oben erwähnten automatischen Verrechnung nur die größte Forderung als Saldo übrig bleibt.

49.2 Diese Aufrechnung ist in jedem Fall gegenüber dem Konkursverwalter und den übrigen konkurrierenden Gläubigern wirksam, sodass sie die von den Parteien vorgenommene Aufrechnung nicht anfechten können.

50 Übertragung

50.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vereinbarung oder Teile davon an einen Dritten zu übertragen, es sei denn, A.C.N. hat dem vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

51 Zuständige Gerichte und anwendbares Recht

51.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus jeder anderen zwischen A.C.N. und dem Kunden getroffenen Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks zuständig, in dem A.C.N. ihren Sitz hat, es sei denn, A.C.N. entscheidet, dass die Gerichte des Bezirks zuständig sind, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

51.2 Es gilt belgisches Recht.

52 Sprache

52.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikationssprache im gesamten Geschäftsverkehr mit A.C.N. ist bzw. dass der Kunde die Sprache dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht.

52.2 Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die einzige verbindliche Fassung. Übersetzungen oder in einer anderen Sprache abgefasste Dokumente sind immer nur eine Modalität gegenüber dem Kunden.